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ErstattungFür viele Kategorien von Medizinprodukten ist eine Eingliederung in das Erstattungssystem der Gesetzlichen Krankenversicherung nach den Vorgaben des Fünften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB V) im Hinblick auf deren wirtschaftliche Vermarktung unerlässlich. Leider gestaltet sich die Etablierung der Medizinprodukte im Erstattungssystem des SGB V nicht immer einfach. Dies liegt vor allem daran, dass das SGB V keine einheitlichen Vorgaben zur Erstattung von Medizinprodukten kennt. Diese werden vielmehr innerhalb des Systems der Gesetzlichen Krankenversicherung unterschiedlichen Erstattungskategorien zugeordnet, wobei die Bereiche Hilfsmittel, arzneimittelähnliche Medizinprodukte und Verbandmittel hervorzuheben sind. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die im Einzelfall zu erfüllenden Voraussetzungen hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit eines Medizinproduktes in Abhängigkeit den vorgenannten Erstattungskategorien stark voneinander unterscheiden. Um in diesem unübersichtlichen System den Überblick nicht zu verlieren und bereits frühzeitig die Weichen richtig zu stellen, stehen wir Ihnen mit unseren fachkompetenten Beratungsleistungen zur Verfügung.
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