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05.07.2022 – Festlegung gemeinsamer Spezifikationen für bestimmte In-vitro-Diagnostika der Klasse D |
Am heutigen Tage wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1107 zur Festlegung gemeinsamer Spezifikationen für bestimmte In-vitro-Diagnostika der Klasse D gemäß der Verordnung (EU) 2017/746 veröffentlicht. Aufgrund dessen, dass es für bestimmte In-vitro-Diagnostika der Klasse D in Bezug auf die allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen gemäß Anhang I IVDR keine harmonisierten Normen gibt, besteht aus Sicht der Kommission die Notwendigkeit, gemeinsame Spezifikationen für diese Produkte festzulegen, um die Risiken für die öffentliche Gesundheit und Patientensicherheit zu minimieren. Welche Auswirkungen die gemeinsamen Spezifikationen auf Ihr In-vitro-Diagnostika der Klasse D hat, erläutern wir Ihnen gerne persönlich. Vorab stellen wir Ihnen gerne die Durchführungsverordnung hier zur Verfügung. |
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