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06.02.2023 – Swissmedic weist auf eine „Umsetzung“ zur Duldung nach Artikel 97 MDR |
Die für die Marktüberwachung in der Schweiz zuständige Swissmedic weist auf eine „Umsetzung“ des Leitliniendokumentes MDCG 2022-18 zur Duldung nach Artikel 97 MDR hin. https://www.swissmedic.ch/swissmedic/de/home/medizinprodukte/marktzugang/abgelaufene_bescheinigungen.html Wir hatten über den Inhalt des MDCG-Dokumentes in unserer News vom 12.12.2022 berichtet. Die Swissmedic teilt nun mit, dass die schriftliche Bestätigung der zuständigen europäischen Behörde, die darlegt, dass diese eine Frist gemäß MDCG 2022-18 gewährt hat, in der Schweiz akzeptiert werden. Für die Prüfung dieser Bestätigungen sind die Schweizer Bevollmächtigten der Hersteller (CH-REPs) verantwortlich. Umgekehrt können Schweizer Hersteller und Schweizer Bevollmächtigte auch über die Swissmedic eine entsprechende Frist für die Wiederherstellung der Konformität entsprechend der Vorgaben des MDCG 2022-18 erwirken. Die Swissmedic stellt ein weiterführendes Merkblatt hierzu auf ihrer Homepage bereit.
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