Law Office Lücker MD-Law

Willkommen bei der Kanzlei Lücker MP-Recht

Nomen est omen – Der Name ist Programm.

Spezialisierung ohne Kompromisse, das ist unser Erfolgsrezept für unsere Mandanten. Die Kanzlei Lücker MP-Recht steht für konsequente umfassende rechtliche Beratung und Begleitung ihrer Mandanten in allen Fragen des Medizinprodukte-Rechts mit exzellenter Expertise und höchster  juristischer Qualifikation.
Medizinprodukte sind extrem vielschichtig, innovativ und ständig neu; das Europäische Medizinprodukte-Recht ist ein komplexes weites juristisches Feld, dynamisch und ständig im Wandel. Wer hier den Mandanten erfolgreich beraten und begleiten will, muss sich dieser Herausforderung ohne Ablenkung täglich stellen.
Wir befassen uns täglich und ausschließlich mit dem Deutschen und Europäischen Medizinprodukte-Recht. Unsere Spezialisierung machen wir zu Ihrem Erfolg.

 

Aktuell

- Aus Platzgründen finden Sie hier nur News aus den letzten sechs Monaten; für ältere News kontaktieren Sie uns bitte -

 

09.03.2023 - EU Parlament und Rat Europäischen Union billigen den Vorschlag für eine Änderung der MDR

Der Rat der Europäischen Union hat in dieser Woche den Kommissionsvorschlag zur Verlängerung der über Übergangsfristen vom 6.1.2023 (siehe Meldung dort) ohne Änderungen gebilligt. Zuvor hatte bereits das EU-Parlament dem Entwurf zugestimmt. Voraussichtlich am 15.03.2023 soll er mit der Unterzeichnung des Präsidenten von EU-Parlament und dem Vorsitzenden des Rats der Europäischen Union förmlich angenommen werden und wird sodann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt damit in Kraft.


Mit der Verordnung können nunmehr Medizinprodukte auf Basis der Richtlinienzertifikate unter bestimmten Voraussetzungen weiter in den Verkehr gebracht werden. In Abhängigkeit von der Risikoklassifizierung sind unterschiedliche Übergangsfristen vorgesehen: Produkte der Risikoklasse I, die mit der MDR höher klassifiziert werden und damit eine Benannte Stelle benötigen, können bis zum 31.12.2028 in den Verkehr gebracht werden. Das selbe Datum gilt auch für Produkte der Risikoklasse IIa. Für Produkte der Risikoklassen IIb und III gilt die erweiterte Übergangsfrist bis zum 31.12.2027. Den Vorschlag der EU-Kommission finden Sie hier.
 


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