Law Office Lücker MD-Law

Willkommen bei der Kanzlei Lücker MP-Recht

Nomen est omen – Der Name ist Programm.

Spezialisierung ohne Kompromisse, das ist unser Erfolgsrezept für unsere Mandanten. Die Kanzlei Lücker MP-Recht steht für konsequente umfassende rechtliche Beratung und Begleitung ihrer Mandanten in allen Fragen des Medizinprodukte-Rechts mit exzellenter Expertise und höchster  juristischer Qualifikation.
Medizinprodukte sind extrem vielschichtig, innovativ und ständig neu; das Europäische Medizinprodukte-Recht ist ein komplexes weites juristisches Feld, dynamisch und ständig im Wandel. Wer hier den Mandanten erfolgreich beraten und begleiten will, muss sich dieser Herausforderung ohne Ablenkung täglich stellen.
Wir befassen uns täglich und ausschließlich mit dem Deutschen und Europäischen Medizinprodukte-Recht. Unsere Spezialisierung machen wir zu Ihrem Erfolg.

 

Aktuell

Wir ziehen um! Ab dem 10.05.2024 finden Sie uns hier:

Deilbachtal 199

45257 Essen

 

 

News:

 - Aus Platzgründen finden Sie hier nur News aus den letzten sechs Monaten; für ältere News kontaktieren Sie uns bitte -

 

20.02.2025 - Neu gefasste Medizinprodukte-Betreiberverordnung tritt in Kraft

 

Die am 19.02.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung ist heute in Kraft getreten und löst damit die bislang geltende Fassung der Verordnung ab. Die Neufassung definiert in § 2 beispielsweise statt des Anwenders nun den Benutzer; darüber hinaus werden die dortigen Begriffsbestimmungen um die Definition des Versorgenden erweitert.
Beachtenswert sind vor allem aber die Regelungen zur Aufbereitung von Produkten in den §§ 8 und 9, verbunden mit dem Umstand, dass der in der Betreiberverordnung neu gefasste § 9 (Aufbereitung und Weiterverwendung von Einmalprodukten) zeitgleich mit der ebenfalls heute in Kraft getretenen Ersten Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung bereits wieder geändert wurde.  
Die Neufassung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung finden Sie hier; die Erste Verordnung zur Änderung derselben ist hier abrufbar.
 


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