Law Office Lücker MD-Law

Willkommen bei der Kanzlei Lücker MP-Recht

Nomen est omen – Der Name ist Programm.

Spezialisierung ohne Kompromisse, das ist unser Erfolgsrezept für unsere Mandanten. Die Kanzlei Lücker MP-Recht steht für konsequente umfassende rechtliche Beratung und Begleitung ihrer Mandanten in allen Fragen des Medizinprodukte-Rechts mit exzellenter Expertise und höchster  juristischer Qualifikation.
Medizinprodukte sind extrem vielschichtig, innovativ und ständig neu; das Europäische Medizinprodukte-Recht ist ein komplexes weites juristisches Feld, dynamisch und ständig im Wandel. Wer hier den Mandanten erfolgreich beraten und begleiten will, muss sich dieser Herausforderung ohne Ablenkung täglich stellen.
Wir befassen uns täglich und ausschließlich mit dem Deutschen und Europäischen Medizinprodukte-Recht. Unsere Spezialisierung machen wir zu Ihrem Erfolg.

 

Aktuell

Wir ziehen um! Ab dem 10.05.2024 finden Sie uns hier:

Deilbachtal 199

45257 Essen

 

Besuchen Sie die Kanzlei im 360° Modus hier.

 

 

News:

 - Aus Platzgründen finden Sie hier nur News aus den letzten sechs Monaten; für ältere News kontaktieren Sie uns bitte -

 

20.10.2025 – Durchführungsverordnung zur Festlegung von Verfahrensvorschriften im Zusammenhang mit klinischen Bewertungen vom MP und IVD veröffentlicht

 

Heute wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2086 zur Festlegung von Verfahrensvorschriften für das Zusammenspiel im Zuge der Erstellung und Aktualisierung gemeinsamer klinischer Bewertungen von Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika auf Unionsebene, den Informationsaustausch darüber und die Beteiligung daran sowie zur Festlegung von Mustern für diese gemeinsame klinische Bewertung gemäß der Verordnung (EU) 2021/2282 für die Bewertung von Gesundheitstechnologien im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Den Text der Durchführungsverordnung finden Sie hier

Der Durchführungsrechtsakt dient vor allem zur weiteren Konkretisierung der HTA-Verordnung (EU) 2021/2282 mit der eine gemeinsame Bewertung über Gesundheitstechnologien auf europäischer Ebene beschlossen wurde. Die aktuelle Durchführungsverordnung fokussiert sich dabei auf Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika und regelt die Zusammenarbeit der MDCG, Benannten Stellen, Gesundheitseinrichtungen sowie sonstigen Wirtschaftsakteuren und gibt eine Formatvorlage vor, für einen Dossier und den gemeinsamen klinischen Bewertungsbericht auf der Basis der HTA-Verordnung. Sind Sie von neuen Gesundheitstechnologien betroffen oder ist dies Teil Ihrer Unternehmensstrategie? Dann kommen Sie gerne auf uns zu, wir beraten Sie fachkompetent zur Anwendung der Durchführungsverordnung.
 


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