Law Office Lücker MD-Law

Willkommen bei der Kanzlei Lücker MP-Recht

Nomen est omen – Der Name ist Programm.

Spezialisierung ohne Kompromisse, das ist unser Erfolgsrezept für unsere Mandanten. Die Kanzlei Lücker MP-Recht steht für konsequente umfassende rechtliche Beratung und Begleitung ihrer Mandanten in allen Fragen des Medizinprodukte-Rechts mit exzellenter Expertise und höchster  juristischer Qualifikation.
Medizinprodukte sind extrem vielschichtig, innovativ und ständig neu; das Europäische Medizinprodukte-Recht ist ein komplexes weites juristisches Feld, dynamisch und ständig im Wandel. Wer hier den Mandanten erfolgreich beraten und begleiten will, muss sich dieser Herausforderung ohne Ablenkung täglich stellen.
Wir befassen uns täglich und ausschließlich mit dem Deutschen und Europäischen Medizinprodukte-Recht. Unsere Spezialisierung machen wir zu Ihrem Erfolg.

 

Aktuell

Wir ziehen um! Ab dem 10.05.2024 finden Sie uns hier:

Deilbachtal 199

45257 Essen

 

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News:

 - Aus Platzgründen finden Sie hier nur News aus den letzten sechs Monaten; für ältere News kontaktieren Sie uns bitte -

 

26.06.2025 – Elektronische Gebrauchsanweisung: Ab 16.07.2025 endlich für viele Medizinprodukte möglich

Heute wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1234 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Mit dieser Durchführungsverordnung wird die Durchführungsverordnung (EU) 2021/2226 hinsichtlich der Medizinprodukte, für die die Gebrauchsanweisung in elektronischer Form bereitgestellt werden können, signifikant geändert. Während bislang nur sehr wenige spezielle Medizinprodukte berechtigt waren, an Stelle einer Papierform auch eine elektronische Gebrauchsanweisung den Produkten beizugeben, wird nunmehr durch die Neufassung Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/2226 signifikant erweitert und auf alle Medizinprodukte ausgedehnt, die zur Verwendung durch professionelle Nutzer bestimmt sind! Nur wenn nach vernünftigem Ermessen die Produkte auch von Laien verwendet werden, ist eine Gebrauchsanweisung in Papierform immer noch erforderlich. 
 

Damit wird eine seit langem geforderte Abschaffung der Papierversion der Gebrauchsanweisung im B2B endlich umgesetzt. Die Änderungsverordnung mit allen Details darf ab dem 16.07.2025 angewandt werden und finden Sie im Wortlaut hier.  
 


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